Selbstständigkeit in Spanien
Seinen Lebensunterhalt in Spanien als Selbständiger verdienen
Eine selbständige Tätigkeit muss man beim Finanzministerium, der Agencia Tributaria oder volkstümlich »Hacienda«, online anmelden. Oder du lässt den ganzen bürokratischen Anmeldekram von deinem lokalen CADE erledigen, den Centros Andaluces de Emprendimiento.
Einkommensteuer für Selbständige in Spanien
Du musst wählen, ob du dich als Autónomo (Freiberufler) oder als Impresario individual (Gewerbetreibender) registrierst. Dann musst du noch die Art deiner Tätigkeit aus einer Liste von Codes für die verschiedenen Berufe auswählen.
Deine Einkommensteuer beträgt abhängig von der Höhe deines Einkommens zwischen 19% und 47% deiner Gewinne. Der zweithöchste Steuersatz von 45% fängt schon bei einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro an. Ab 300.000 zahlt man 47% Einkommenssteuer. In den ersten zwei Jahren deiner Selbständigkeit erhältst du eine steuerliche Erleichterung. Deine minimale Steuerlast beträgt im ersten Jahr monatlich nur 60 Euro, im zweiten Jahr nur 150 Euro.
Falls du die Zahlung mal ausfallen lässt, bist du jedoch ab diesem Zeitpunkt für immer mit mindestens 300 Euro dabei. Wohlgemerkt unabhängig davon, ob du mit deiner Tätigkeit überhaupt im vergangenen Monat 300 Euro erwirtschaftet hast. Das ist insbesondere für Selbständige fatal, die in Teilzeit arbeiten, weil sie z.B. ein Kind versorgen müssen.
Du musst alle drei Monate eine Einkommensteuer- und eine Umsatzsteuererklärung machen. Mit der Anmeldung wirst du meist einen Gestor (Steuerberater) beauftragen, der zusätzliche Kosten verursacht. An die Absetzbarkeit von Kosten durch deine selbständige Berufstätigkeit werden vom Finanzamt strenge Anforderungen gestellt.
Als Selbständiger ein Unternehmen gründen
Wegen der hohen Einkommensteuern für Autónomos gründen manche Selbständige eine Gesellschaft. Hierbei kannst du wählen zwischen der Comunidad de Bienes (Eigentümergemeinschaft), der Sociedad Civil (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder der Sociedad Limitada (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Die spanische Version einer GmbH (wird als S.L. abgekürzt) erfordert einige zusätzliche bürokratische Verrenkungen und komplexere Buchhaltungs-Erfordernisse. Dafür beträgt ihre Steuerschuld im ersten Jahr nur 10%, danach 25%. Allerdings müssen die Gesellschafter dann ihre Gehälter als Privateinnahme versteuern.
Viele autonome Regionen bieten finanzielle Bonusprogramme für Gründer neuer Unternehmen. Diese auszuschöpfen ist nicht einfach. Mal verdient der Antragsteller zu viel, mal ist das Business nicht neu genug, mal nicht genügend etabliert.
Mitarbeiter in Spanien beschäftigen
Viele Selbständige erleben es als schwere Bürde, wenn sie Angestellte beschäftigen wollen. Z.B. muss der Selbständige für jeden Angestellten 34% des Gehalts als Sozialversicherung abführen. Und man kann ihn schwer durch eine Kündigung wieder loswerden. Daher weigern sich viele Selbständige, Angestellte einzustellen und raten Bewerbern, sich selbst als Autónomos zu registrieren um dann ihre Dienstleistung gegen Rechnung anzubieten. Oder ganze Familien arbeiten inoffiziell in der Firma mit, um die Beschäftigung „richtiger“ Angestellter zu vermeiden, insbesondere wenn es sich um Teilzeitkräfte handelt.
So wundert es nicht, dass nur knapp 420.000 von den 2.3 Millionen Selbständigen angestellte Mitarbeiter beschäftigen. Und dass dass bei solchen steuerlichen und Arbeitsbedingungen die Schattenwirtschaft in Spanien mit 19,9% der Wirtschaftsleistung immer noch recht ausgeprägt ist.
Lobbygruppen und Parteien für Selbständige
In Spanien kämpfen verschiedene Lobbygruppen um Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für Selbständige: »Autónomos 0.0« mit 83.000 Mitgliedern, die bereits in den Parlamenten einiger Provinzen etablierte Partei »Partido Autónomo« (202.000) sowie die neue Partei »Mas que Autónomos«.
Die Mitglieder finden, dass die Belange der Selbständigen von keiner der etablierten Parteien ausreichend vertreten werden. Die Regierungen gehen Reformen der Bedingungen für Autónomos nur zögernd an. So ist z.B. geplant, die monatliche Mindeststeuer für Autónomos im Gesundheitswesen auf 200 Euro zu senken.
Spanien Magazin
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