Unternehmen gründen in Spanien
Welche Formalitäten fallen an?
Ein wichtiges Dokument, welches für die Existenzgründung in Spanien benötigt wird, ist die Ausländer-Identifikationsnummer, auch "NIE" genannt. Um an diese Nummer zu kommen, muss die einreisende Person zur Nationalpolizei oder Ausländerpolizei und sich dort in das EU-Ausländer-Register eintragen lassen. Daneben wird das Vorzeigen eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses. Ungefähr vier Wochen nach Ausfüllen des Formulares auf der Polizeirevier bekommt man das EU-Zertifikat. Die Dokumente Ausweis, Reisepass, Ausländer-Identifikationsnummer und eine spanische Adresse sind auch für andere Behördengänge wichtig.
Als Unternehmer bedarf es einer Gewerbeanmeldung bei der Steuereinzugsstelle. Der Unternehmer hat von da an 14 Tage Zeit, um die Gewerbesteuer zu bezahlen. Des Weiteren müssen Unternehmer sich beim Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen und eine Pflichtversicherung für Selbstständige abschließen, welche monatlich ungefähr 250 Euro kostet. In Spanien gibt es Beratungsbüros, die neuen Unternehmern bei den bürokratischen Fragen behilflich sind oder gar die Aufgaben übernehmen.
Welche Rechtsformen gibt es?
In Spanien lassen sich unterschiedliche Rechtsformen für die Firmengründung unterscheiden, von denen es eine auszuwählen und ins Handelsregister einzutragen gilt. Alle Rechtsformen haben ihre Vor- und Nachteile. Die hier vorgestellten Rechtsformen umfassen die Rechtsform Autonomo, die S.L. und die S.A.
Empresario individual
Als Freiberufler oder Selbstständiger gehört man zu den natürlichen Personen und handelt als sogenannter "Autonomo". Dieser hat als einziger Gesellschafter das Unternehmen unter voller Kontrolle und genießt absolute Entscheidungsfreiheit. Anmeldung und Führung des Kleinunternehmens sind recht unkompliziert. Der große Nachteil ist, dass der Gesellschafter im Falle einer Insolvenz mit seinem vollen Vermögen haftet. Außerdem fallen hohe Steuern an, wenn das Unternehmen einen sehr hohen Gewinn abwirft.
Sociedad limitada
Die Sociedad limitada (S.L.) stellt die spanische GmbH dar. Um eine S.L. zu gründen, braucht man nicht unbedingt zwei Gesellschafter, es reicht theoretisch auch einer. Voraussetzung für die Gründung einer spanischen GmbH ist ein Startkapital von mindestens 3.006 Euro. Außerdem muss ein Notar den Gründungsvertrag unterzeichnen. Ein Vorteil der S.L. ist, dass Gesellschafter nicht mit ihrem kompletten Vermögen haften, sondern nur mit ihrem Grundkapital. Nachteilig ist, dass die Entscheidungsfreiheit bei mindestens zwei Gesellschaftern eingeschränkt ist, die Administration aufwändig ist und alle wichtigen Daten, was Umsatz und Gewinne betrifft, dem Handelsregister gezeigt werden müssen.
Sociedad Anonima
Die spanische Aktiengesellschaft heißt Sociedad Anonima (S.A.). Für sie gelten ähnliche Bestimmungen wie für die S.L. Allerdings wird ein Startkapital von mindestens 60.102 Euro vorausgesetzt. 25% davon müssen sofort gezahlt werden. Die Vorteile liegen in der begrenzten Haftung, welche nur die selbst gezahlte Einlage betrifft. Die Aktiengesellschaft kommt für Unternehmer infrage, die in großen Dimensionen wirtschaften möchten. Jedoch ist die Entscheidungsfreiheit durch andere Gesellschafter in der Gesellschaft beschnitten, der finanzielle und zeitliche Aufwand groß und empfindliche Daten aus der Buchhaltung müssen dem Handelsregister offengelegt werden.
Wie es weitergeht
Mit der Anmeldung des Gewerbes und der Festlegung auf eine Rechtsform ist es mit der Gründung einer Firma noch nicht getan. Wichtig ist auch, sich schnell einen Kundenstamm aufzubauen. Dies funktioniert am besten mit Werbung.
Spanien Magazin
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