Umzug nach Spanien
Umzug nach Spanien – was ist zu beachten?
Ein Umzug nach Spanien ist heutzutage relativ einfach. Dank der Regelungen innerhalb der Europäischen Union gibt es keine großen Hürden mehr mit deinem kompletten Hausstand ins Ausland umzuziehen.
Das Wichtigste ist eine gute Organisation. Im Folgenden geben wir dir eine Liste der Dinge, die du bei der Planung deines Umzugs beachten solltest.
Umzug mit Spedition oder in Eigenregie?
Am Anfang steht die Frage: Brauche ich für meinen Umzug nach Spanien eine Spedition oder schaffe ich das alleine? Die Antwort darauf hängt in erster Linie davon ab, wie viele Dinge du mit Spanien nehmen willst. Hast du keine oder wenig Möbel, dann reicht eventuell ein kleiner Transporter. Nimmst du deinen kompletten Hausstand mit, benötigst du einen großen Lkw.
Vorteile eines Umzugs in Eigenregie
- kostengünstiger
- Zeitersparnis bei der Planung
Vorteile eines Umzugs mit einer Spedition
- fachmännischer Transport
- auf Wunsch Montage und Demontage der Möbel
- Versicherung gegen Schäden
- keine Rückgabe eines gemieteten Autos / Transporters notwendig
Was kostet ein Umzug nach Spanien?
Die Kosten für einen Umzug nach Spanien liegen mit einer Spedition bei 100 bis 150 Euro pro Kubikmeter. Ziehst du auf eine Insel der Balearen oder Kanaren wird das deutlich teurer. Ein Schiffscontainer kostet ab 3.500 Euro aufwärts.
Du kannst die Kosten reduzieren, indem du Ab- und Aufbau der Möbel selbst übernimmst. Prüfe auch, ob wirklich alle deine Sachen mit nach Spanien umziehen müssen. Vor Ort neu kaufen kann durchaus günstiger sein.
Einfuhrbestimmungen nach Spanien
Was muss ich bei der Einfuhr von Möbeln und Hausrat nach Spanien beachten? Grundsätzlich gilt: Du darfst alles einführen, außer natürlich verbotene Dinge wie Drogen, Waffen usw. Für Haustiere und verschiedene Pflanzenarten gelten besondere Bestimmungen. Bargeld über 10.000 muss vorher angemeldet werden.
Haustiere wie Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierpass. Dieser enthält z.B. die Kennzeichnung des Tieres (seit 2011 ist eine Kennzeichnung nur noch mit einem kleinen Chip zulässig) und den Nachweis über die Tollwut-Impfung. Andere Kleintiere wie Vögel oder Nagen dürfen ohne weitere Auflagen einreisen.
Wenn du nach Spanien auswanderst und dort deinen Hauptwohnsitz anmeldest, werden dir keine Einfuhrgebühren berechnet. Hast du in Spanien nur deinen Zweitwohnsitz, können Zollgebühren in Höhe von 12 % auf dich zukommen.
Für Nicht-EU-Bürger gelten gesonderte Bestimmungen. Deine Spedition kann dir in diesem Fall genauere Auskünfte geben.
Anmeldung bei den spanischen Behörden
Nach deinem Umzug nach Spanien hast du maximal 90 Tage Zeit dich bei den lokalen Behörden anzumelden. Das gilt allerdings nur für Deutsche und für alle anderen EU-Bürger. Nicht-EU-Bürger müssen sich über die genauen Regelungen bei den zuständigen Behörden informieren.
Für die Anmeldung am neuen Wohnort brauchst du deinen Personalausweis oder Reisepass, deinen aktuellen Miet- oder Kaufvertrag (auch eine Rechnung vom Energieversorger gilt als Nachweis).
Du wirst dann ins Zentralregister für Ausländer eingetragen (certificado de ciudadano de la unión) und erhältst deine Numero de Identificación de Extranjeros (N.I.E.). Die N.I.E. benötigst du für den Kauf und die Anmeldung vieler Dinge in Spanien: Immobilien, Auto, Wasser, Telefon, Strom sowie Steuern.
Deutsche Staatsbürger bekommen innerhalb der EU die Arbeitserlaubnis automatisch erteilt.
Wenn du dauerhaft in Spanien lebst, musst du dich auch bei der staatlichen Krankenversicherung (Seguridad Social) anmelden. Mehr Informationen dazu bekommst du unter Krankenversicherung in Spanien.
Auto in Spanien anmelden
Bringst du dein eigenes Auto mit nach Spanien, musst du dieses auch ordnungsgemäß vor Ort anmelden:
1. Certificado de características: Ein Sachverständiger (perito) übersetzt anhand des Fahrzeugbriefes die technischen Merkmale in Spanisch. Wende dich am besten an einen spanischen Händler deiner Automarke.
2. ITV: Dein Auto muss auch durch den spanischen TÜV. Das nennt sich ITV (inspección técnica de vehículos). Dafür brauchst du auch hier deine N.I.E. und außerdem Fahrzeugbrief und certificado de características
3. Impuesto de matriculación und impuesto municipal: Zum Schluss musst du noch die Anmeldesteuer auf eingeführte Fahrzeuge (impuesto de matriculación) beim Finanzamt und die Kfz-Steuer (impuesto municipal) im örtlichen Rathaus bezahlen.
Spanien Magazin
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