Wichtige Regeln für den Strandbesuch in Spanien

In Spanien regelt das Küstenschutzgesetz Nr. 22 vom 28. Juli 1988, was an Spaniens Küsten erlaubt ist und was man tunlichst unterlassen sollte. Daneben gibt es einige Dinge, die zwar nicht gesetzlich geregelt sind, auf deren Einhaltung oder Unterlassung die zuständige Gemeinde oder die Bevölkerung deines Gastlandes aber Wert legt.

Das Küstenschutzgesetz gibt den Gemeinden an der Küste das Recht, weitere Gebote und Verbote zu erlassen. Wenn du etwas am Strand unternehmen möchtest, das mutmaßlich in der Gemeinde, zu der der Strand gehört, verboten sein könnte, dann solltest du tunlichst die Gemeindeverwaltung vorher fragen, welche Regeln an diesem Strand zusätzlich zum spanischen Küstenschutzgesetz gelten.

Keine Privatstrände in Spanien

Die wichtigste Regelung des Küstenschutzgesetzes besagt, dass jedermann öffentlichen und kostenfreien Zutritt zu allen Stränden an der Küste hat. Es darf also niemand einen Privatstrand bis an die Küstenlinie errichten und das Publikum hindern, diesen Strandabschnitt zu benutzen oder dafür Geld verlangen.

Da das Gesetz erst seit 1988 in Kraft ist, gibt es natürlich ältere Privatgrundstücke, die bis ans Meer heranreichen. Den Eigentümern dieser Grundstücke wurde eine Übergangsfrist von 30 Jahren eingeräumt. Bis Ende 2018 mussten also alle Grundeigentümer am Meer dafür sorgen, dass ihr Strand öffentlich zugänglich ist. Die Frist kann allerdings in Einzelfällen um weitere 30 Jahre verlängert werden.

Wie breit die frei zu haltenden Strände mindestens sein müssen, regeln die örtlichen Küstenschutzbehörden. Das kann sich zwischen 6 und 300 m bewegen.

Strandutensilien mitbringen

In vielen Gemeinden ist das Aufstellen von Strandliegen und Sonnenschirmen gegen Gebühr durch autorisierte Firmen gestattet. Wenn du selbst deine privaten Strandutensilien mitbringst, dann solltest du beachten, dass das Aufstellen von Zelten verboten ist. Sonnensegel, die an den Seiten offen sind, werden gestattet. Ebenso Sonnenschirme, Strandstühle und Liegen sowie Tische.

Einige Gemeinden ordnen allerdings an, dass beim Auftreten von Windböen alle diese mitgebrachten Gegenstände entfernt werden müssen. Dasselbe gilt für rostige oder sichtlich beschädigte Gegenstände, die eine Gefahr für andere Gäste oder für die Umwelt darstellen könnten.

Übernachten verboten

Im Allgemeinen ist es nicht gestattet, am Strand zu übernachten. In einigen Gemeinden ist es sogar verboten, Wohnmobile und Wohnwagen in Strandnähe zu parken. Viele Gemeinden verbieten das Befahren des Strandes mit Kraftfahrzeugen, manche sogar mit Fahrrädern. Nur Fahrzeuge der Sicherheitsdienste oder der Gemeindeverwaltung dürfen den Strand befahren.

Viele Gemeinden verbieten das Anbieten von Waren durch Straßenhändler auf den Stränden. In einigen Fällen, wie z.B. in Chipiona, ist alle 200 m eine ambulante Verkaufsstelle zugelassen, allerdings nur zu bestimmten Uhrzeiten und nicht für den dauernden Einsatz.

An den meisten Stränden ist der Zugang für Haustiere verboten. Ausgenommen sind Blinden- und Rettungshunde. Einige Gemeinden beschränken den Zugang auf die Badesaison oder auf bestimmte Tageszeiten. Andere weisen extra Strände für Hunde aus.

In Málaga ist das Fischen am Strand von 10 Uhr früh bis 21 Uhr abends verboten. Eine Ausnahme gilt für das Angeln von Schellfisch.

Keine Lagerfeuer

Der Gebrauch von offenem Feuer auf dem Strand ist überall verboten. Zuwiderhandeln kann mit 3.000 Euro Geldbuße geahndet werden. Eine Ausnahme ist das Fest des heiligen San Juan. In der Nacht vom 23. zum 24. Juni sind dann viele Strände von den Feuern hell erleuchtet.

Die immer beliebter werdenden Strand-Partys werden von den Gemeinden zunehmend reguliert, damit die übrigen Gäste nicht von Musiklärm oder durch mitgebrachtes Equipment gestört werden. Manche Gemeinden verbieten die Verwendung von Radios und Musikinstrumenten auf dem Strand ganz. Auch Musik aus Smartphones sollte nur über Kopfhörer genossen werden. Für das Musizieren mit Musikinstrumente kannst du versuchen, bei der Gemeinde eine Sondererlaubnis einzuholen.

Einige Gemeinden wie z.B. Cádiz, verbieten Spiele am Strand und im Wasser ganz. Andernorts können z.B. Ballspiele oder Paddeln, Surfen u.Ä. nur in dafür abgezäunten Arealen stattfinden. In jedem Fall muss ein Abstand von mindestens 6 Metern von anderen Badegästen eingehalten werden.

Rauchen am Strand in Spanien – erste Verbote

Seit Anfang 2022 gibt es in Spanien ein Gesetz, das es Städten und Gemeinden erlaubt, das Rauchen an den Stränden komplett zu verbieten. Bei jedem Verstoß dagegen droht dir dann ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro! Die Spanier sind mit diesem Gesetz sogar Vorreiter in Europa. Initiiert wurde das Verbot in einer Online-Petition, bei der mehr als 280.000 Spanier ein Rauchverbot an den Stränden forderten.

Erste Urlaubsorte haben das Rauchverbot an den Stränden mittlerweile umgesetzt. Barcelona untersagt seit dem 1. Juli 2022 das Rauchen an allen Stränden der spanischen Mittelmeer-Metropole. Die Geldstrafe bei Verstößen beträgt allerdings bisher nur 30 Euro.

Weitere Verbote gibt es an einzelnen Stränden in Andalusien, auf den Kanaren, den Balearen, in Valencia, im Baskenland und in Galicien.

Hunde nur an ausgewiesenen Stränden

Deinen Vierbeiner solltest du nur mit an den Strand nehmen, wenn es ausdrücklich erlaubt ist. Viele Orte haben dafür einen oder mehrere Hundestrände. Gassigehen an einem Strand, an dem keine Hunde erlaubt sind, kann richtig teuer werden. In Fuengirola beträgt die Geldstrafe z.B. zwischen von 750 bis 1.500 Euro.

Tipp: An einigen Stränden sind Hunde nur in der Nebensaison erlaubt. Informiere dich daher immer an den Infotafeln, die es an allen Stränden gibt.

Weitere Regelungen:

  • Die an vielen Stränden installierten Duschen dürfen nur für das Abspülen des Sandes verwendet werden. Die Benutzung von Seife oder Shampoo ist ausdrücklich verboten, ebenso das Reinigen von Kochgeräten und Ähnlichem. Das gilt vielerorts auch für die Anwendung im Meerwasser.
  • Die Benutzung des Strandes oder des Meeres als Toilette kann mit einer Geldbuße von bis 750 Euro geahndet werden (für Wiederholungstäter bis zu 3.000 Euro). Für diesen Zweck sind ja wenigstens in der Badesaison genug Strandtoiletten installiert.
  • Nacktbaden wird nicht gerne gesehen. Dafür gibt es extra ausgewiesene Nudistenstrände.
  • Du solltest am Strand keinen Abfall liegen lassen. Allerdings wird das leider kaum geahndet.
  • Die Spanier schätzen es gar nicht, wenn du am Hotelstrand schon früh eine Liege mit deinem Strandtuch reservierst. Einige Gemeinden wie z.B. Torrox und Benalmádena verbieten das sogar explizit und die Polizei wird dein Tuch konfiszieren.
  • Das Bauen von Sandburgen am Strand ist zwar nicht verboten, wird aber von der Bevölkerung mit Kopfschütteln registriert.
  • Die »Schatzsuche« mit einem Metalldetektor (sondeln) wird an vielen Stränden in Spanien geduldet. Du solltest dir aber vorher eine Genehmigung bei der jeweiligen Gemeinde einholen. Verboten ist es auf jeden Fall bei archäologischen Fundstätten, in Naturschutzgebieten, Innenstädten und auf Privatgrundstücken. Es kann auch passieren, dass einheimische Sondengänger deine Anwesenheit nicht tolerieren werden.

Wer sich daheim und in anderen Ländern am Strand gesittet verhält, wird in Spanien kaum Überraschungen erleben und nicht unangenehm auffallen.

Verfasst am 19. Juli 2022
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