Wie Deutsche in Spanien an der Bundestagswahl teilnehmen können

Am 26. September wählen wir in Deutschland ein neues Parlament und es wird einen neuen Bundeskanzler geben, nachdem Angela Merkel nicht mehr antritt. Deutsche, die in Spanien leben, können an dieser Wahl ebenfalls teilnehmen. Allerdings hätten sie sich dazu spätestens bis zum 5. September ins Wählerverzeichnis einer deutschen Gemeinde eintragen lassen müssen.

Das Bundeswahlgesetz bestimmt: »Wahlberechtigt sind nach § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.«

Wenn du in Deutschland deinen gewöhnlichen Wohnsitz hast, dich aber temporär in Spanien aufhältst und in Spanien an der Bundestagswahl teilnehmen willst, dann bist du bereits im Wählerverzeichnis deines deutschen Heimatortes eingetragen. Somit kannst du beim Wahlamt deines Heimatortes Briefwahlunterlagen anfordern und dir nach Spanien oder an deine deutsche Adresse schicken lassen. Das sollte natürlich frühzeitig vor der Wahl passieren, damit der ausgefüllte Wahlschein noch rechtzeitig, spätestens am Wahltag, wieder in Deutschland eintrifft. Die Teilnahme an der Briefwahl kannst du mit dem Formular beantragen, das sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Dazu musst du die Wahlbenachrichtigung natürlich bei Antritt der Reise nach Spanien mitnehmen oder dir von jemandem nach Spanien nachsenden lassen. Du darfst auch einen Dritten schriftlich bevollmächtigen, den Wahlschein auf dem deutschen Wahlamt für dich abzuholen.

Wie Auslandsdeutsche an einer Wahl zum Bundestag teilnehmen können, ist in §12 des Bundeswahlgesetzes und in der Bundeswahlordnung geregelt. Um dich von Spanien aus in ein deutsches Wählerverzeichnis eintragen zu lassen, kannst du dir ein Antragsformular von der Webseite des Bundeswahlleiters herunterladen.

Wählen mit dauerhaften Wohnsitz im Ausland

Wer seinen dauerhaften Wohnsitz in Spanien hat, muss nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate in Deutschland gelebt haben. Dieser Aufenthalt darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen. Für den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist die deutsche Gemeinde zuständig, in welcher der Antragsteller zuletzt vor seiner Auswanderung nach Spanien gelebt hat. Die Annahme des Antrags auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bewirkt automatisch, dass dir der Wahlschein für die anstehende Bundestagswahl zugesendet wird. Du musst eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass du in keiner weiteren Gemeinde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt hast.

Wenn die genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, müssen Auslandsdeutsche nachweisen, dass sie mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut und von ihnen maßgeblich betroffen sind. Betroffen kann man z.B. sein, wenn man seine Rente aus Deutschland bezieht oder in Deutschland eine Immobilie besitzt oder für eine deutsche Institution in Spanien arbeitet, z.B. an einem Goethe-Institut. Wenn diese Personen keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, müssen sie den Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis in der deutschen Gemeinde stellen, mit der sie am engsten verbunden sind (z.B. wo die Immobilie steht). Das Wahlamt der Gemeinde entscheidet, ob die Verbundenheit sowie die Vertrautheit und die Betroffenheit durch die politischen Verhältnissen tatsächlich bestehen.

Verfasst am 25. September 2021
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